Voraussetzungen

Voraussetzungen zu den Durchführungen eines Antigen-Schnelltests

  • Die Durchführung der Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen in der Apotheke nur bei Personen durchgeführt werden, die asymptomatisch sind. Das bedeutet, dass sie aktuell unter keinen grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksstörungen oder sonstigen Erkältungssymptomen leiden oder vor kurzem gelitten haben.
  • Bei Symptomen wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an Ihren Arzt.
  • Da es sich bei einem Corona Schnelltest um einen medizinischen Eingriff handelt, benötigen Jugendliche ab 12 und unter 18 Jahren für einen Test die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Ein Musterformular können Sie hier herunterladen.
  • Kinder ab 6 und unter 12 Jahren dürfen nur in Anwesenheit Ihrer Eltern getestet werden!
  • Sie haben einen freien Termin auf der Seite www.steinfurt-testet.de/termine gebucht. Eine Durchführung des Antigen-Schnelltests ist ohne Termin leider nicht möglich.


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